Seit dem 1. Jänner 2022 ist im § 4a des OÖ AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesetz) geregelt, dass bei Veranstaltungen im Sinn des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, bei denen Speisen oder Getränke ausgegeben werden und an denen gleichzeitig mehr als 300 Personen teilnehmen können, sind, soweit sich aus Abs. 3 nichts anderes ergibt,
- Getränke, die im Bundesland Oberösterreich in Mehrweggebinden (z.B. Mehrwegflaschen, Fässer) erhältlich sind, von der Veranstalterin bzw. vom Veranstalter in Mehrweggebinden zu beziehen;
- Getränke nur in Mehrweggebinden (z.B. Mehrwegbecher aus Kunststoff, Gläser) auszugeben;
- Speisen in Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbestecken oder in einer abfallwirtschaftlich gleichzuhaltenden Form (Abs. 2) auszugeben.
Pflicht für Abfallkonzept
ab 2.500 Personen
Seit dem 1. Jänner 2022 ist im § 4a des OÖ AWG (Abfall-Wirtschafts-Gesetz) geregelt, dass bei Veranstaltungen, an denen gleichzeitig mehr als 2.500 Personen teilnehmen können, hat die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ergänzend zu den im Abs. 1 vorgesehenen Verpflichtungen ein Abfallkonzept vorzulegen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/269815.htm
Kontakt für Beratungen: Klimabündnis Oö. - Ronald Wipplinger
Webseite BAV Schärding - Infos zur Mehrwegpflicht